1. Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Vereinbarte freie Lieferung
berührt die Gefahrtragung nicht. Die Listenfrachsätze beziehen sich auf eine Fahrstrecke der LKW-Züge bis 100 km!

2. Lieferfristen: Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich nach Eingang der Bestellung. Aus
Lieferungsverzögerungen kann der Besteller Rechte nur dann herleiten, wenn solche ausdrücklich ver-
einbart worden sind.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigen uns ohne Fristsetzung vom Liefervertrag zurück-
zutreten.

3. Beanstandungen: Reklamationen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksich-
tigt. Sie haben schriftlich zu erfolgen, andernfalls brauchen sie nicht beachtet zu werden.

4. Zahlungsbedingungen: Unsere Lieferungen sind, wenn nichts besonderes vereinbart wurde, zahl-
bar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Zinsen in Höhe von
0,8 % pro Monat berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren
Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in
unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns Verbindlichkeiten
hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder ver-
bunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermisch-
ten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die
Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist ihm untersagt.
Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der
Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in wel-
chem Zustand – so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus
Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit
allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den
Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die
Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. übersteigt der Wert
der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Ver-
langen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

6. Bindung an den Preis: Nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluß sind wir berechtigt, den
Preis nötigenfalls neuen Personal- und Materialkosten anzupassen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Aubenham; Gerichtsstand für das Mahnverfahren
ist Mühldorf a. Inn.

8. Vertragspartner ist Kaufmann: Ist der Besteller Kaufmann, gelten Ziff. 6 und 7 dieser Bestimmungen
nicht; es gilt vielmehr folgendes:
a) Preisvorbehalt: Wir behalten uns vor, im Fall der Steigerung von Personal- und
Materialkosten den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
Es gilt der am Tag der Lieferung gültige Verkaufspreis.
b) Gerichtsstand ist für beide Teile Mühldorf a. Inn

9. AGB des Vertragspartners: Abweichende AGB des Bestellers werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn sie mitgeteilt werden oder worden sind, es sei denn, es ist schriftliches
Einverständnis damit erklärt worden.

Unsere Großpaletten 96 x 96 cm werden mit Euro 7,00 je Stück in Rechnung gestellt, bei Rückgabe in
einwandfreiem Zustand werden Euro 5,00 erstattet. LKW – Kranentladung kostet Euro 3,00 je Palette incl.
Hubwagen-Leihgebühr.

Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Es gelten obige Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen.

Ziegelwerk Aubenham Adam Holzner KG
84564 Oberbergkirchen
HRA Traunstein 2322; Sitz Aubenham